Unsere Dienstleistungen

VITH und Wirtschaftlichkeitsprüfung für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte

Als Stiftung sind wir auf Ihr persönliches Engagement angewiesen, denn wir wissen – ein Patientenregister ist sehr nützlich, macht aber auch zusätzliche Arbeit. Darum tun wir alles, um Sie bei Ihrer Tätigkeit zu unterstützen: Zum Beispiel bei der Beantragung von Rabatten (VITH) oder der Begründung von therapeutischen Mehrkosten. 

VITH: Rabatte auf Medikamente zurückerhalten

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Was ist VITH?

Seit dem 1. Januar 2020 sind Sie aufgrund der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) verpflichtet, Vergünstigungen beim Einkauf von Arzneimitteln nach genauen Richtlinien zu verteilen. Neu dürfen bis zu 49 % der Rabatte einbehalten werden, sofern sie in Qualitätsarbeit investiert werden, die der Patientin oder dem Patienten zugutekommt. Die restlichen 51 % müssen an den jeweiligen Versicherer derjenigen Patientin bzw. desjenigen Patienten, die/der das Arzneimittel verabreicht bekommen hat, weitergegeben werden. Werden die Rabatte nicht für Qualitätsmassnahmen verwendet, müssen diese ebenfalls an den Versicherer weitergegeben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FMH.

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Was bedeutet dies für Dateneingebende in SCQM?

Die gesetzeskonforme Umsetzung wäre für einzelne Praxen nur mit einem enormen und jährlich wiederkehrenden administrativen Aufwand möglich. Deshalb hat die SGR zusammen mit Pro Medicus/ProQura einen Qualitätskatalog erarbeitet und eine Verbandslösung für die Rheumatologinnen und Rheumatologen in der Schweiz geschaffen. Der Start war erfolgreich und das Projekt wird von der FMH mittlerweile sogar als Leuchtturmprojekt für die VITH-Umsetzung genannt. Erstmals wird die Qualitätsarbeit somit auch vergütet.

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Wie können Sie teilnehmen?

Informationen zur Teilnahme und die Kontaktangaben für Fragen rund um die VITH-konformen Rabatte finden Sie auf der SGR-Website.

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Welche Dienstleistung erbringt SCQM in diesem Bezug?

SCQM bietet einen einfachen Nachweis geleisteter Qualitätsarbeit ohne Zusatzaufwand für Sie! Dafür erstellt die SCQM-Geschäftsstelle auf Anfrage einen Auszug für die in SCQM geleistete Qualitätsarbeit per Ende Jahr. Sie erhalten von uns eine Liste mit der Anzahl neu eingeschlossener Fälle und Kontrollen pro Jahr (in SCQM werden Zwischen- und Jahreskontrollen unterschieden). Anders als bei anderen Qualitätsmassnahmen innerhalb VITH müssen Sie also keine eigene Buchführung über die Einschlüsse und Kontrollen machen, das erledigt SCQM für Sie.

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Was ist zudem zu beachten? 

Der angegebene Aufwand darf NICHT zusätzlich über TARMED verrechnet werden und entspricht dem administrativen Aufwand zum Sammeln und Übertragen der Daten aus der Krankengeschichte, der neben der Sprechstunde geleistet wird. 

Wirtschaftlichkeitsprüfung: Höhere Praxisaufwände begründen

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Mit SCQM die Anzahl registrierter Biologika-Patienten nachweisen 

Wurden Sie von santésuisse aufgefordert, höhere Praxiskosten zu begründen? Hier bietet die Bestätigung des SCQM eine wichtige Hilfe, da Sie mit diesen Angaben die Zahl der registrierten Biologika-Patientinnen und Patienten nachweisen können. Zusammen mit Ihrer individuellen Stellungnahme wird so die Begründung für höhere Kosten deutlich vereinfacht. Lesen Sie dazu das Positionspapier von santésuisse.

Die Biologika-Bestätigung finden Sie in der SCQM-Datenbank unter dem Tab „Statistik / DMARD-Bestätigungen“. Oder Sie können sie jederzeit über die SCQM-Geschäftsstelle anfordern.

UAW-Meldungen: Einfach und zeitsparend versenden

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UAW-Meldungen: Über die SCQM-Datenbank unkompliziert einreichen

Gemäss dem aktuellen Heilmittelgesetz müssen schwerwiegende oder bislang unbekannte Nebenwirkungen gemeldet werden. Hier unterstützen wir Sie zuverlässig, indem UAWs über die SCQM-Datenbank registriert werden können. Zudem übernehmen wir die gesamte Korrespondenz und garantieren eine Weiterleitung aller Angaben.