Datenschutz

by Almut Scherer last modified 2009-03-30 17:25

Ohne ausdrückliche Einverständniserklärung von Seiten des Patienten können keine Daten in das SCQM Register eingetragen werden. Sämtliche Daten werden unter Anwendung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes gespeichert.

Zur Vermeidung von Doppeleinträgen und zur Zusammenführung von Informationen zum gleichen Patienten sind personenbezogene Individualdaten notwendig. Dem gegenüber steht das Recht jeder Person auf Vertraulichkeit ihrer Daten und informationelle Selbstbestimmung. Gesundheitsdaten gehören datenschutzrechtlich zu den sensibelsten Informationen überhaupt.

Zur Lösung des Spannungsfeldes zwischen dem Schutz der individuellen Privatsphäre und dem Bedarf von personenbezogenen Individualdaten zur optimalen Führung des Registers gilt es, durch geeignete Massnahmen einen bestmöglichen Schutz sowie Sicherheit für die Daten der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Um die Vertraulichkeit der Daten zu garantieren, haben nur Mitarbeitende von SCQM Zutritt zu den Räumlichkeiten des Registers. Sämtliche Mitarbeitende unterstehen dem Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung.

Für die Nutzung der Daten für wissenschaftliche Studien stehen die Daten ausschliesslich in anonymisierter Form d.h. ohne Namen, Vornamen und Geburtsdatum zur Verfügung. Datenanfragen für Studienprojekte werden von einem wissenschaftlichen Komitee geprüft. Aus den für wissenschaftliche Studien zur Verfügung gestellten Daten können keinerzeit Rückschlüsse auf einzelne Patienten gezogen werden.